Bewerbung
Zugangsvoraussetzungen
- Abitur
- Fachhochschulreife
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Gesundheitliche Eignung
Sie sollten Interesse an naturwissenschaftlichen und medizinischen Fächern haben und bereit sein, selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsunterlagen können von September bis Ende Mai eingereicht werden.
Rechtliche Grundlage:
Die rechtlichen Grundlagen für die Ausübung des MTA-Berufes bilden das Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz) vom 02.08.1993 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-AprV) vom 25.04.1994.
Gemäß § 8 Abs. 3 MTAG ist ein 6-wöchiges Krankenpflegepraktikum integriert.
Die Ausbildung ist nach § 2 Bundesausbildungsfördergesetz (Bafög) förderungswürdig!





