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Gut aufgehoben: Im Klinikum Fulda und in der Zeit danach

Das Überleitungs- und Entlassmanagement des Klinikums Fulda

Wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt weiter?

Ihre schnelle Genesung liegt uns am Herzen. Deshalb planen wir schon zu Beginn Ihres Aufenthaltes bei uns gemeinsam mit Ihnen für die Zeit danach. Das haben wir schon immer so gehalten, seit dem 1. Oktober 2017 gibt es dafür auch eine gesetzliche Grundlage: Alle unsere Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch nach dem stationären bzw. teilstationären Aufenthalt auf ein Entlassmanagement.

Das geregelte Entlassmanagement ermöglicht uns, Ihnen am Entlasstag unnötige Wartezeiten und eine geregelte und gut geplante Nachversorgung zu garantieren. Zudem erleichtert es auch Ihnen die Organisation nach dem Aufenthalt im Krankenhaus.

Den Krankenhäusern ist es seit dem 01.10.2017 in begrenztem Umfang erlaubt, Verordnungen auszustellen oder eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Zudem dürfen wir Ihnen vor einem Feiertag und vor Wochenenden bei Bedarf Medikamente für die ersten Tage nach dem stationären Aufenthalt mit nach Hause geben. Damit ist unterbrechungsfreie Arzneitherapie in der Übergangsphase sichergestellt.

Die Verordnung darf in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen erfolgen, dies gilt auch für Leistungen wie häusliche Krankenpflege und Heilmittel.

Bei der Anmeldung für Ihren Stationsaufenthalt erhalten Sie ein Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen zum Entlassmanagement ausgehändigt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikum Fulda stehen Ihnen auch jederzeit für Fragen zur Verfügung.

 

Bleiben Sie mit uns in Kontakt - Ihre Fragen und Anregungen sind uns wichtig!

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