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„Wir stellen uns dem gesellschaftlichen Auftrag“ Ab 11. Oktober: Antigen-Schnelltests in den Bürgertest-Zentren kosten 13,50 Euro

Aktuelles
11.10.2021
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Die Corona-Schnelltests in den Bürgertest-Zentren werden ab Montag, den 11. Oktober 2021 kostenpflichtig. Das hat die Bundesregierung mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung beschlossen. In den vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) Fulda und Klinikum Fulda betriebenen Bürgertest-Zentren kostet ein Antigen-Schnelltest dann 13,50 Euro. Vor Ort erhalten Getestete eine Testbescheinigung und eine Quittung. An den Teststellen Drive-In-Messe Fulda-Galerie, am Bonifatiusplatz und dem DRK-Knotenpunkt (Karlstrasse) in Fulda sind sowohl Bar- als auch Kartenzahlung möglich. Aus organisatorischen Gründen ist andernorts die Zahlung per Karte vorgesehen. Alle Details zu den Bezahlmöglichkeiten und den Standorten finden Sie unter www.buergertest-fulda.de.

„Wir stellen uns trotz der neuen bürokratischen Herausforderungen unserem gesellschaftlichen Auftrag in der Stadt, aber auch im ländlichen Raum wie der Rhön und halten weiterhin an unseren Bürgertest-Zentren für die Bevölkerung fest“, erklären DRK-Vorstandsvorsitzender Christoph Schwab und Klinikum-Vorstand Burkhard Bingel. „Wir helfen auch dann weiter, wenn eine Person positiv auf das Coronavirus getestet wird. Unsere Teams haben die Möglichkeit, sofort einen PCR-Test durchzuführen, der innerhalb eines Tages im Labor am Klinikum untersucht und ärztlich befundet wird. Der PCR-Test ist der Goldstandard und bringt absolute Gewissheit.“
Wichtig ist: Die neuen Regelungen beziehen sich auf asymptomatische Personen, also Personen, die keine Symptome einer SARS-Cov-2-Infektion aufweisen. Bei Menschen, die mögliche Anzeichen einer COVID-Erkrankung zeigen, ist der Schnelltest Teil der ärztlichen Versorgung.

Wer kann weiterhin kostenfreie Antigen-Schnelltests in Anspruch nehmen?

Kostenfrei bleiben die Tests für Personen, die:

  • zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung vollendet haben,
  • zum Zeitpunkt des Tests aus medizinischen Gründen – insbesondere wegen einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel – nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder deshalb in den letzten drei Monaten vor der Testung keine Impfung durchführen lassen konnten,
  • bis zum 31. Dezember 2021 übergangsweise auch Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Schwangere und Studierende, bei denen eine Corona-Schutzimpfung mit einem anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut hier aufgezählten Impfstoffen erfolgt ist: http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19,
  • zum Testzeitpunkt an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben oder solche,
  • sich zum Testzeitpunkt aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Absonderung befinden – zumindest dann, wenn der Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Was müssen Personen, die weiterhin berechtigt sind, kostenfreie Antigen-Schnelltests in Anspruch zu nehmen, als Nachweis vorlegen?

Nicht impffähige Bürgerinnen und Bürger oder solche, die eine Absonderung beenden wollen, müssen ab dem 11. Oktober 2021 auf folgende Art gegenüber dem Testanbieter ihre Berechtigung nachweisen:

  • Mit einem amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person oder einem sonstigen amtlichen Lichtbildausweis der zu testenden minderjährigen Person sowie
  • mit einer Bescheinigung, dass die zu testende Person aus einem der oben genannten Gründe anspruchsberechtigt ist und gegebenenfalls
  • mit einem ärztlichen Zeugnis im Original darüber, dass die getestete Person sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen kann.
  • In den Fällen der Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung vollendet haben, wird sich das Alter regelmäßig aus dem Identitätsnachweis des Kindes (Schülerausweis, Kinderreisepass) ergeben.

Warnung vor gefälschten Testbescheinigungen

Das Deutsche Rote Kreuz und das Klinikum Fulda weisen darauf hin, dass aktuell gefälschte Testbescheinigungen im Umlauf sind. „Wir stehen hier in engem Kontakt mit dem Polizeipräsidium Osthessen. Jeder Missbrauch wird zur Anzeige gebracht: Gefälschte Bescheinigungen sind kein Kavalierdelikt, sondern eine Straftat“, erklärt Christian Erwin von der Leitung der Bürgertest-Zentren. Er macht zudem deutlich: „Jede Manipulation ist gefährlich für Betroffene, aber auch die Stellen, wo Tests nachgewiesen werden müssen, denn sie geben ein falsches Bild ab und können dazu führen, dass Infektionsketten nicht unterbrochen werden und das Coronavirus beliebig weitergegeben wird.“ Wer Hinweise zu gefälschten Bescheinigungen geben kann, wendet sich bitte direkt an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661-1050.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.buergertest-fulda.de oder von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bürgertest-Zentren.

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