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Stufe 3: Antragsverfahren

Wenn alle konservativen Maßnahmen zur Gewichtsreduktion versagt haben bzw. ausgeschöpft sind, und eine gewichtsreduzierende und/oder antidiabetische Operation als „ultima ratio“-Therapie (das heißt letzte Behandlungsmöglichkeit) von den Ärzten empfohlen wird, kommt es zur 3. Stufe des Stufenkonzeptes (Modul 3). Die Kosten einer adipositaschirurgischen/metabolischen Operation werden nicht „einfach so“ von den Krankenkassen übernommen. Für die Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse ist eine individuelle Kostenzusage durch die Krankenkasse erforderlich. Nach Stellung eines Antrages kommt es zu einer Prüfung durch Ihre Krankenkasse, die sich in der Regel medizinischen Rat bei dem MDK, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, einholt.

Dazu ist ein Antragsverfahren erforderlich. Da Sie vermutlich noch nie einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse gestellt haben, sind wir gerne bereit, Sie dahingehend zu unterstützen. Ein Mitglied aus unserem Team, in der Regel ein erfahrener Adipositaschirurg, wird Ihnen bei der Antragstellung helfen. Auf Wunsch sind wir auch bereit, den Antrag für Sie bei der Krankenkasse einzureichen.

Sollte der Antrag auf Kostenerstattung abgelehnt werden, sind wir auch gerne bereit, Sie bei dem Widerspruchsverfahren zu unterstützen.

Bleiben Sie mit uns in Kontakt - Ihre Fragen und Anregungen sind uns wichtig!

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